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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14 B   

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https://dejure.org/2016,102067
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14 B (https://dejure.org/2016,102067)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14 B (https://dejure.org/2016,102067)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. März 2016 - L 7/14 AS 65/14 B (https://dejure.org/2016,102067)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn. 15 ff.).

    Dies ist der Fall, wenn die geltend gemachten Gebühren die Toleranzgrenze von circa 20% zur tatsächlich objektiv angemessenen Gebührenhöhe überschreiten (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R).

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14
    Auch die Voraussetzungen einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1005, 1006 VV RVG a.F. liegen nicht vor, weil für deren Entstehung eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich ist, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).

    Der Rechtsanwalt muss danach über die bloße Erfüllung des Verfahrensauftrags hinaus zusätzlich Besonderes gerade mit dem Ziel der Erledigung der Rechtssache ohne streitige Entscheidung geleistet haben, wobei die bloße Verfahrensführung mit schriftsätzlichem oder mündlichem Vortrag in einem gerichtlichen Verfahren nicht ausreicht (Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Klees in Mayer/Kroiß, RVG, 6. Auflage 2013, Nr. 1002 VV Rn 16 ff. m.w.N.).

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14
    Eine über die festgesetzten Gebühren hinausgehende Gebührenansetzung kommt vor dem Hintergrund der berechneten angemessenen Gebühr auch nicht unter Berücksichtigung der so genannten Toleranzgrenze von 20 % in Betracht, weil diese bei einer tatsächlich angemessenen Mittelgebühr keine Anwendung findet (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B und vom 24. September 2015 - L 7/14 AS 37/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2015 - L 7/14 AS 7/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Überprüfung der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14
    Eine über die festgesetzten Gebühren hinausgehende Gebührenansetzung kommt vor dem Hintergrund der berechneten angemessenen Gebühr auch nicht unter Berücksichtigung der so genannten Toleranzgrenze von 20 % in Betracht, weil diese bei einer tatsächlich angemessenen Mittelgebühr keine Anwendung findet (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B und vom 24. September 2015 - L 7/14 AS 37/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2006 - L 4 B 4/05

    Umfang von Betragsrahmengebühren in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14
    Mindestgebühr als Mitte des gesetzlichen Gebührenrahmens (vgl. Bundesozialgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R - Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24. April 2006 - L 4 B 4/05 KR SF - Mayer in Gerold/Schmidt, Kommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 21. Aufl. 2013, § 14 Rn. 15 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - L 2 KR 43/05

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14
    Auch die Voraussetzungen einer Erledigungsgebühr nach Nr. 1005, 1006 VV RVG a.F. liegen nicht vor, weil für deren Entstehung eine qualifizierte und auf eine Erledigung gerichtete Mitwirkung des Rechtsanwalts in Gestalt eines weiteren, gezielt auf die einvernehmliche Beilegung des Streites gerichteten, Tätigwerdens erforderlich ist, die über das Maß hinausgeht, welches schon durch den allgemeinen Gebührentatbestand für das anwaltliche Auftreten im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren abgegolten wird (vgl.: Bundessozialgericht, Urteil vom 2. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. September 2005 - L 2 KR 43/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2015 - L 7/14 AS 48/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14
    Eine Gesamtbetrachtung rechtfertigt aufgrund der weit unterdurchschnittlichen Termindauer von lediglich 13 Minuten jedenfalls keinen höheren Ansatz (siehe dazu exemplarisch Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - L 7/14 AS 48/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2015 - L 7/14 AS 37/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14
    Eine über die festgesetzten Gebühren hinausgehende Gebührenansetzung kommt vor dem Hintergrund der berechneten angemessenen Gebühr auch nicht unter Berücksichtigung der so genannten Toleranzgrenze von 20 % in Betracht, weil diese bei einer tatsächlich angemessenen Mittelgebühr keine Anwendung findet (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - Senatsbeschlüsse vom 1. Juli 2015 - L 7/14 AS 7/14 B und vom 24. September 2015 - L 7/14 AS 37/14 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2015 - L 7/14 AS 38/14
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2016 - L 7/14 AS 65/14
    Eine Einigungsgebühr nach Nr. 1005, 1006 VV RVG a.F. ist nicht entstanden, weil gemäß Nr. 1000 Abs. 1 Satz 2 VV RVG für den danach erforderlichen zur Verfahrensbeendigung führenden Vertrag ein einseitiges Anerkenntnis nicht ausreicht (Senatsbeschluss vom 5. August 2015 - L 7/14 AS 38/14 B -).
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